Kann eine Augenlaserkorrektur oder eine Kataraktentfernung von der Versicherung übernommen werden?
Leider hat sich daran seit Jahren nichts geändert: Die Augenlaserkorrektur wird weder von der polnischen Krankenkasse erstattet, noch ist es möglich, eine private Krankenversicherung abzuschließen, die diese Art von chirurgischem Eingriff am Auge abdeckt. Und nicht nur das – auch bei privaten Versicherungen, die die Heilung nach einer Operation abdecken, steht die Augenlaserkorrektur nicht auf der Liste der abgedeckten chirurgischen Eingriffe.
Der Nationale Gesundheitsfonds erstattet die Kosten für Katarakt-Operationaber wenn man sich für die Operation im Rahmen der Versicherung entscheidet, kann man nur eine monofokale Linse (auch als „Verstärkungslinse“ bekannt) erhalten, die dafür sorgt, dass man nur in einer Entfernung klar sehen kann. Die Implantation einer monofokalen Linse führt immer dazu, dass das Auge seine Anpassungsfähigkeit verliert, was für Menschen, die sich einer Kataraktoperation unterziehen, bedeutet, dass sie eine Brille für die Nähe oder die Ferne tragen müssen – die Wahl liegt beim Patienten.
Wichtig ist, dass Patienten die Entfernung des Grauen Stars auch mit der Implantation einer torischen Linse kombinieren können, d. h. einer Linse, die die gleichzeitige Entfernung des Grauen Stars und die Korrektur des Astigmatismus. Die NHF hat jedoch bestimmte Einschränkungen eingeführt: Es werden nur torische monofokale Linsen erstattet, und diese können nur von Personen mit Katarakten und einem Astigmatismus von zwei Dioptrien oder mehr erworben werden.
Antworten auf alle Ihre Fragen zur aktuellen Gesetzeslage bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen für Kataraktoperationen beim National Health Service finden Sie hier und hier.