Ist es möglich, sich einer Laser-Sehkorrektur zu unterziehen, während man an Diabetes leidet?
Typ-1-Diabetes (eine chronische Krankheit, bei der Zellen des Immunsystems Zellen der Bauchspeicheldrüse angreifen) wird als Autoimmunerkrankung eingestuft und ist daher eine relative Kontraindikation, wenn man die Möglichkeit einer Behandlung mit dem Laser-Sehkorrektur.
Da wir immer mehr über die Mechanismen des Ausbruchs und der Remission von Autoimmunkrankheiten wissen, werden diese zunehmend von der Liste der absoluten Kontraindikationen zu den relativen Kontraindikationen verschoben.
Jedes Mal muss der Augenchirurg jedoch nicht nur eine sehr genaue Eignungsuntersuchung durchführen, sondern sich auch mit dem für die Autoimmunerkrankung zuständigen Arzt des Patienten beraten. Es kann möglich sein, eine Laser-Sehkorrektur während der Stabilisierung oder Remission von Typ-1-Diabetes durchzuführen.
Wenn es den Ärzten nicht gelingt, rechtzeitig ein solches „Schlupfloch“ zu schaffen, das der Laser-Sehkorrektur eine Chance gibt, müssen wir uns nach einer anderen Behandlungsmethode umsehen.
Typ-2-Diabetes ist eine Stoffwechselerkrankung, der zwei Ursachen zugrunde liegen: eine gestörte Insulinsekretion, die durch verschiedene genetische Faktoren beeinflusst wird, und eine Insulinresistenz (Insulinresistenz), die sowohl durch genetische Faktoren als auch durch Übergewicht verursacht werden kann.
Es ist die häufigste Form von Diabetes. Nicht diagnostiziert, unbehandelt oder schlecht behandelt, kann er zu zahlreichen Komplikationen führen, die zu Kontraindikationen für eine Laser-Sehkorrektur werden, wie z.B. diabetische Läsionen am Augenhintergrund, Katarakte und Sekundärglaukom oder, was zu einer Degeneration der Netzhaut führt, diabetische Retinopathie.
In der Praxis ist es so, dass ein fortgeschrittener Diabetes von einer Laser-Sehkorrektur ausgeschlossen ist. Obwohl Diabetes häufig eine Korrektur der Sehkraft mit dem Laser verhindert, werden bei Komplikationen wie der diabetischen Retinopathie andere Augenlaserbehandlungen empfohlen. Natürlich erfordern alle erwähnten diabetesbedingten Augenkrankheiten einen medizinischen Eingriff und eine angemessene Behandlung!
Wenn es keine eindeutigen Kontraindikationen für eine Laser-Sehkorrektur bei einem Diabetiker aufgrund seiner Grunderkrankung und/oder der damit verbundenen Komplikationen gibt, führt der Augenarzt eine detaillierte Eignungsuntersuchung durch. Diese werden an beiden Augen durchgeführt, auch wenn letztlich nur ein Auge behandelt werden soll.